Selbstständig – nur zum Schein?

Kennen Sie ihre Rechte? Prüfen Sie ihr Arbeitsverhältnis.

Selbstständige

  • Eigene Chefs
    Selbstständige bekommen keine Anweisungen und entscheiden selbst, wie sie einen Auftrag umsetzen.
  • Vergütung
    Sie werden für ein bestimmtes Werk bezahlt, nicht für ihre Arbeitszeit. Den Preis verhandeln sie mit dem Auftraggeber.
  • Rechnungen und Gewinn
    Selbstständige schreiben Rechnungen. Den Gewinn kennen sie erst, nachdem folgende Abzüge gemacht wurden:

    • Einkommenssteuer
    • Umsatz- und Gewerbesteuer
    • Kranken-, Renten- und Unfallversicherung
    • Beiträge für die Berufsgenossenschaft

    Falls ein Auftrag nicht bezahlt wird, tragen Selbstständige die Verluste.

  • Haftung
    Selbstständige oder ihre Firma haften für fehlerhafte Arbeit. Diese Haftung kann noch Jahre später hohe Kosten verursachen.
  • Keine Zusatzleistungen
    Selbstständige erhalten kein Krankengeld und kein Urlaubsgeld vom Auftraggeber. Sie entscheiden selbst, wann sie Urlaub machen.
  • Betriebskosten
    • Selbstständige unterhalten eine eigene Betriebsstätte (z. B. Büro oder Materiallager).
    • Arbeitsmaterial und Werkzeug kaufen sie in der Regel selbst.
    • Sie kümmern sich auch um den Transport.

Arbeitnehmer

  • Arbeitgeber
    Arbeitnehmer haben einen Arbeitgeber, der ihnen Anweisungen gibt und bestimmt, was wann und wo zu tun ist.
  • Vergütung
    • Arbeitnehmer erhalten einen festen Stundenlohn.
    • In einigen Branchen gelten Mindestlöhne (z. B. Gebäudereinigung, Bau, Pflege, Zeitarbeit). Mehr dazu finden Sie hier.
  • Lohnzahlung
    • Arbeitnehmer werden monatlich oder wöchentlich entlohnt und erhalten eine Lohnabrechnung.
    • Der Arbeitgeber kümmert sich um die Bezahlung von Steuern sowie Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen.
    • Arbeitnehmer haben ein Recht auf ihren Lohn, auch wenn der Arbeitgeber Verluste macht.
  • Haftung
    Arbeitnehmer erhalten ihren Lohn auch bei fehlerhafter Arbeit – es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
  • Zusatzleistungen
    Arbeitnehmer haben Anspruch auf:
    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Mehr dazu finden Sie hier.)
    • Gesetzliche Urlaubstage und Urlaubsgeld (nach Absprache mit dem Arbeitgeber)
  • Arbeitsmaterial
    • Arbeitnehmer müssen sich nicht um Arbeitsmaterialien, Werkzeuge oder Transport kümmern – das übernimmt der Arbeitgeber.

Dateien zum Herunterladen:

Самостоятелна дейност – само привидна ли?

Broschüre / Flyer

17. Juli 2019

Häufige Themen und Probleme

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