Selbstständig – nur zum Schein?

Kennen Sie Ihre Rechte? Prüfen Sie Ihr Arbeitsverhältnis.

Selbstständige

  • Eigene Chefs
    Selbstständige bekommen keine Anweisungen und entscheiden selbst, wie sie einen Auftrag umsetzen.
  • Vergütung
    Sie werden für ein bestimmtes Werk bezahlt, nicht für ihre Arbeitszeit. Den Preis verhandeln sie mit dem Auftraggeber.
  • Rechnungen und Gewinn
    Selbstständige schreiben Rechnungen. Den Gewinn kennen sie erst, nachdem folgende Abzüge gemacht wurden:

    • Einkommenssteuer
    • Umsatz- und Gewerbesteuer
    • Kranken-, Renten- und Unfallversicherung
    • Beiträge für die Berufsgenossenschaft

    Falls ein Auftrag nicht bezahlt wird, tragen Selbstständige die Verluste.

  • Haftung
    Selbstständige oder ihre Firma haften für fehlerhafte Arbeit. Diese Haftung kann noch Jahre später hohe Kosten verursachen.
  • Keine Zusatzleistungen
    Selbstständige erhalten kein Krankengeld und kein Urlaubsgeld vom Auftraggeber. Sie entscheiden selbst, wann sie Urlaub machen.
  • Betriebskosten
    • Selbstständige unterhalten eine eigene Betriebsstätte (z. B. Büro oder Materiallager).
    • Arbeitsmaterial und Werkzeug kaufen sie in der Regel selbst.
    • Sie kümmern sich auch um den Transport.

Arbeitnehmer

  • Arbeitgeber
    Arbeitnehmer haben einen Arbeitgeber, der ihnen Anweisungen gibt und bestimmt, was wann und wo zu tun ist.
  • Vergütung
    • Arbeitnehmer erhalten einen festen Stundenlohn.
    • In einigen Branchen gelten Mindestlöhne (z. B. Gebäudereinigung, Bau, Pflege, Zeitarbeit). Mehr dazu finden Sie hier.
  • Lohnzahlung
    • Arbeitnehmer werden monatlich oder wöchentlich entlohnt und erhalten eine Lohnabrechnung.
    • Der Arbeitgeber kümmert sich um die Bezahlung von Steuern sowie Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen.
    • Arbeitnehmer haben ein Recht auf ihren Lohn, auch wenn der Arbeitgeber Verluste macht.
  • Haftung
    Arbeitnehmer erhalten ihren Lohn auch bei fehlerhafter Arbeit – es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
  • Zusatzleistungen
    Arbeitnehmer haben Anspruch auf:
    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Mehr dazu finden Sie hier.)
    • Gesetzliche Urlaubstage und Urlaubsgeld (nach Absprache mit dem Arbeitgeber)
  • Arbeitsmaterial
    • Arbeitnehmer müssen sich nicht um Arbeitsmaterialien, Werkzeuge oder Transport kümmern – das übernimmt der Arbeitgeber.

Seien Sie aufmerksam und informieren Sie sich

Wenn Sie nicht als Selbstständiger oder Unternehmer tätig sein wollen, dann unterschreiben Sie keinen Werk- oder Honorarvertrag, keinen Gesellschaftsvertrag, keinen Eintrag ins Handwerksregister und keine Gewerbeanmeldung.

Uns sind viele Fälle bekannt, in denen Kolleginnen und Kollegen ohne ihr Wissen als Selbstständige angemeldet werden. Damit werden sie um Ihre Rechte als Arbeitnehmer betrogen.

Wenn die Behörden feststellen, dass Sie als Scheinselbstständiger arbeiten, werden Sie nachträglich als Arbeitnehmer eingestuft. Der Auftraggeber muss für Sie rückwirkend alle Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuern bezahlen. Sie müssen ebenfalls Ihren Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen, aber höchstens für die letzten 3 Monate.

Es kann sein, dass Sie eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit bezahlen müssen. Ihrem Auftraggeber droht eine Geldbuße von bis zu 500.000,00 €.

 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie als Scheinselbstständiger beschäftigt sind: Melden Sie sich bei einer Gewerkschaft oder bei einer der genannten Beratungsstellen. Wir können Ihnen Tipps geben, was zu tun ist.

Denken Sie daran: Wer Sie ohne Ihren Willen in eine selbstständige Tätigkeit lockt, will Ihnen Ihre Rechte als Arbeitnehmer wegnehmen.

Egal ob Sie als (Schein)Selbständiger oder Arbeitnehmer arbeiten – Sie sollten immer Ihre täglichen Arbeitszeiten notieren (Stunden, Pausen und Überstunden).
Wenn Sie befürchten, dass Sie nicht bezahlt werden, sammeln Sie weitere Hinweise zu ihrer Tätigkeit:

  • Namen (und Anschrift) der Firma, die Sie beschäftigt und der Verantwortlichen, die Ihnen Anweisungen geben
  • genaue Anschrift Ihres Arbeitsplatzes
  • Namen anderer Firmen, die dort tätig sind
  • Adresse Ihrer Unterkunft
  • Fotos des Arbeitsplatzes oder ihrer Unterkunft
  • Namen, Adressen, Telefonnummern von Kollegen
  • Ihr Arbeitsvertrag (oder Kopien davon) und weitere Dokumente, die mit Ihrem Arbeitsverhältnis zusammenhängen.

Stand: Juli 2019

Dateien zum Herunterladen:

Самостоятелна дейност – само привидна ли?

Broschüre / Flyer

17. Juli 2019

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