Samozatrudnienie – tylko pozornie?
Broschüre / Flyer07. September 2019
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Kennen Sie Ihre Rechte? Prüfen Sie Ihr Arbeitsverhältnis.
Rechnungen und Gewinn
Selbstständige schreiben Rechnungen. Den Gewinn kennen sie erst, nachdem folgende Abzüge gemacht wurden:
Falls ein Auftrag nicht bezahlt wird, tragen Selbstständige die Verluste.
Wenn Sie nicht als Selbstständiger oder Unternehmer tätig sein wollen, dann unterschreiben Sie keinen Werk- oder Honorarvertrag, keinen Gesellschaftsvertrag, keinen Eintrag ins Handwerksregister und keine Gewerbeanmeldung.
Uns sind viele Fälle bekannt, in denen Kolleginnen und Kollegen ohne ihr Wissen als Selbstständige angemeldet werden. Damit werden sie um Ihre Rechte als Arbeitnehmer betrogen.
Wenn die Behörden feststellen, dass Sie als Scheinselbstständiger arbeiten, werden Sie nachträglich als Arbeitnehmer eingestuft. Der Auftraggeber muss für Sie rückwirkend alle Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuern bezahlen. Sie müssen ebenfalls Ihren Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen, aber höchstens für die letzten 3 Monate.
Es kann sein, dass Sie eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit bezahlen müssen. Ihrem Auftraggeber droht eine Geldbuße von bis zu 500.000,00 €.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie als Scheinselbstständiger beschäftigt sind: Melden Sie sich bei einer Gewerkschaft oder bei einer der genannten Beratungsstellen. Wir können Ihnen Tipps geben, was zu tun ist.
Denken Sie daran: Wer Sie ohne Ihren Willen in eine selbstständige Tätigkeit lockt, will Ihnen Ihre Rechte als Arbeitnehmer wegnehmen.
Egal ob Sie als (Schein)Selbständiger oder Arbeitnehmer arbeiten – Sie sollten immer Ihre täglichen Arbeitszeiten notieren (Stunden, Pausen und Überstunden).
Wenn Sie befürchten, dass Sie nicht bezahlt werden, sammeln Sie weitere Hinweise zu ihrer Tätigkeit:
Stand: Juli 2019
07. September 2019
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