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Broschüre / Flyer23. Mai 2022
Datei herunterladenWerden Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt, müssen Sie schnell reagieren.
Eine mündliche Kündigung ist grundsätzlich unwirksam! Bieten Sie unter Zeugen und/oder schriftlich weiter Ihre Arbeitskraft an. Schriftliche Kündigungen haben formale Vorgaben. Lassen Sie die Kündigung rechtlich überprüfen und heben Sie den Briefumschlag mit dem Poststempel auf.
Eine Kündigung während der Krankheit ist in Deutschland möglich. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit endet, können Sie Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Sind Sie wieder gesund, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit.
Schicken Sie immer die lückenlosen Krankschreibungen unverzüglich an die Krankenkasse! Informieren Sie Ihre Krankenkasse bevor Sie Deutschland verlassen, sonst verlieren Sie eventuell Ihren Anspruch auf Krankengeld und Ihre Krankenversicherung. Schwangere haben einen besonderen Kündigungsschutz, auch in der Probezeit.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber müssen Sie nicht unterschreiben, denn sie ist eine so genannte einseitige Willenserklärung. Entscheidend ist, dass Sie die Kündigung bekommen haben. Es reicht aus, wenn sich diese in Ihrem Briefkasten befindet. Oft legen die Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag zum Unterschreiben vor. Ein Aufhebungsvertrag erklärt den beidseitigen Wunsch,das Arbeitsverhältnis zu beenden. Oft gehen damit Ansprüche verloren. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie einverstanden sind, dass Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird. Prüfen Sie, dass Sie dadurch keine Rechte verlieren.
Arbeiten Sie länger als sechs Monate in einem Betrieb, in dem mehr als 10 Beschäftigte (in Vollzeit) angestellt sind, unterliegen Sie dem Kündigungsschutzgesetz. Ihr Arbeitgeber braucht dann einen besonderen Grund, um Sie zu kündigen. Haben Sie Zweifel, dass ein solcher Grund vorliegt, können Sie vor Gericht klagen. Das Gericht stellt dann fest, ob Ihr Arbeitsverhältnis beendet ist. Sie können dann mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln.
Wurden Sie gekündigt, wenden Sie sich auf jeden Fall sofort an die Gewerkschaft, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.
Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen in Deutschland bleiben? Dann melden Sie sich sofort (innerhalb von 3 Tagen) bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend/arbeitslos, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Wenn Sie sich zu spät melden, riskieren Sie eine Sperre.
Waren Sie mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sonst können Sie Arbeitslosengeld II, das sogenannte Bürgergeld beim Jobcenter beantragen.
Wichtig: Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie weiter krankenversichert!
Achten Sie darauf, ob Sie Ihren letzten Lohn nach Beendigung des Arbeitsverhältnis zum normalen Zahlungstermin erhalten (z.B. 15. des Folgemonats). Es kommt häufig vor, dass Arbeitgeber dieses Gehalt nicht oder nicht vollständig bezahlen. Kontaktieren Sie eine Beratungsstelle, wenn Ihr Arbeitgeber nicht zahlt!
Ist Ihr Arbeitsverhältnis beendet, haben Sie nachwirkenden Krankenversicherungsschutz für einen Monat. Ihre Krankenversicherung ist auch gesichert:
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich ‚freiwillig‘ versichern und den Beitrag selber bezahlen. Wenn Sie aus Deutschland abreisen, sollten Sie Ihren Wohnsitz abmelden und die Krankenkasse informieren – ansonsten kann die Krankenkasse weiter Beiträge einfordern.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anrecht auf ein Arbeitszeugnis und Austrittspapiere (Abmeldung von der Sozialversicherung und Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung). Überprüfen Sie, ob der Arbeitgeber noch offene Ansprüche wie nicht genommenen Urlaub oder Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto abgegolten hat. Wenden Sie sich bei Problemen an die Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle.
Kündigen Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht formal korrekt, können Sie vom Arbeitgeber eine Vertragsstrafe bekommen. Diese muss im Arbeitsvertrag geregelt sein und darf maximal ein Monatsgehalt betragen. Es kann passieren, dass Sie das letzte Gehalt nicht oder nur teilweise bekommen.
Um das zu vermeiden:
Rechnen Sie ausreichend Zeit für die Zustellung per Post (als Einschreiben) ein oder ‚beauftragen‘ Sie eine andere Person, die Kündigung beim Arbeitgeber abzugeben! Bitten Sie im Zweifel eine Beratungsstelle um Hilfe.
Wir empfehlen: Werden Sie ab dem ersten Arbeitstag in Deutschland Gewerkschaftsmitglied! Kontaktieren Sie Ihre zuständige Gewerkschaft. Fragen Sie im Zweifel eine Beratungsstelle um Hilfe. Sind Sie in Ihrem Heimatland Gewerkschaftsmitglied, fragen Sie Ihre zuständige deutsche Gewerkschaft, ob Ihre Mitgliedschaft anerkannt wird.
23. Mai 2022
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