Das wichtigste für Sie zusammengefasst:
- Ihr Arbeitgeber hat seinen Sitz im Ausland? Wenn Sie in Deutschland für ihn gearbeitet haben, können Sie ihn vor einem deutschen Gericht verklagen.
- Sie müssen im Prozess Ihre geleisteten Arbeitsstunden nachweisen mit Hilfe von Aufzeichnungen und Zeugen.
- Planen Sie für ein Gerichtsverfahren in Deutschland mindestens ein halbes Jahr ein.
- Gerichtsprozesse werden oft mit Vergleichen beendet. Sie schließen dann mit der Gegenseite einen Kompromiss und erhalten nicht Ihre volle Forderung. Aber ein Vergleich geht oft schneller als ein Urteil. Mit dem Vergleich können Sie Zwangsvollstreckung beantragen.
- Wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat, kann die Arbeitsagentur Ihr Nettogehalt auszahlen. Stellen Sie dort rechtzeitig einen Antrag auf Insolvenzgeld.
Wichtig: Für das Einreichen einer Klage auf Lohn gelten „Ausschlussfristen“, die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sind. Diese können sehr kurz sein (wenige Wochen oder Monate). Prüfen Sie diese. Wenn die Frist verstrichen ist, nimmt das Gericht Ihre Klage unter Umständen nicht an. Holen Sie sich rechtlichen Rat, ob eine Klage noch möglich ist.
Wenn Sie eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen wollen, haben Sie 3 Möglichkeiten:
1. Sie gehen allein vor Gericht.
Verfahren
Sie gehen in die Rechtsantragsstelle eines deutschen Arbeitsgerichts (in Begleitung einer deutschsprachigen Person), um die Klage mündlich einzureichen. Sie müssen zur Verhandlung persönlich vor Gericht erscheinen und Ihre Beweise vorlegen. Beatragen Sie einen Dolmetscher für die Gerichtsverhandlung.
Kosten
Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie die Kosten für Post, Dolmetscher, Fahrtkosten zum Gericht und Gerichtsgebühren. Sie müssen Gerichtsgebühren nicht vorab bezahlen. Diese sind nicht hoch und entfallen, wenn ein Vergleich abgeschlossen wird. Sie müssen in erster Instanz nicht für den Anwalt der Gegenseite zahlen, auch nicht wenn Sie verlieren.
Vor- und Nachteile
Sie haben keine Anwaltskosten, dafür bekommen Sie auch keine fachliche Beratung. Tipp: Sie haben die Möglichkeit, Beratungshilfe und anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen und sich dann selber vor Gericht zu vertreten. Die fachlichen und sprachlichen Anforderungen an Sie sind in einem Gerichtsprozess hoch. Wenn die Gegenseite einen Anwalt hat, Sie aber nicht, kann das Ihre Erfolgschancen verringern.
2. Sie klagen mit einem Anwalt.
Verfahren
Sie müssen sich einen Anwalt suchen, der Ihre Sprache spricht. Fragen Sie eine Beratungsstelle! Sie lassen sich zunächst über die Chancen Ihrer Klage beraten. Der Anwalt reicht für Sie die Klage ein und nimmt die Gerichtstermine wahr. Während des Verfahrens müssen Sie den Kontakt mit dem Anwalt halten (auch wenn Sie im Ausland sind).
Kosten
Klären Sie die Kostenfrage am Anfang! Das Honorar für eine Beratung legt der Anwalt fest. Die Kosten für die Prozessführung orientieren sich am Streitwert (die Summe, die eingeklagt wird). Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit ist die rechtliche Beratung bei einem Anwalt Ihrer Wahl (fast) kostenlos. Der Anwalt kann für Sie in diesem Fall auch Prozesskostenhilfe beantragen. Wird diese bewilligt, zahlen Sie weder für Ihre anwaltliche Vertretung während des Prozesses, noch Gerichtsgebühren. Sie müssen genau Auskunft über Ihre persönliche und finanzielle Situation geben und die Prozesskostenhilfe zurückzahlen, wenn sich Ihr Einkommen innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens erhöht.
Vor- und Nachteile
Sie bekommen fachliche Beratung und der Anwalt vertritt Sie vor Gericht. Ihre Chancen auf Erfolg steigen. Wird keine Prozesskostenhilfe gewährt, müssen Sie die Anwaltskosten bezahlen. Sie können das Verfahren auch aus dem Ausland führen.
3. Sie klagen mit der Gewerkschaft.
Verfahren
Als Gewerkschaftsmitglied erhalten Sie kostenlose Rechtsberatung. Dazu müssen Sie allerdings mindestens schon 3 Monate Gewerkschaftsmitglied sein. Als Gewerkschaftsmitglied reicht Ihre Gewerkschaft eine Klage ein, vertritt Sie vor Gericht und nimmt die Gerichtstermine wahr. Während des Verfahrens müssen Sie den Kontakt zu Ihrer Gewerkschaft halten (auch wenn Sie im Ausland sind).
Kosten
Die Gewerkschaft übernimmt für ihre Mitglieder alle Kosten der Klage unabhängig vom Ergebnis. Die Gewerkschaftsmitgliedschaft kostet Sie – ja nach Gewerkschaft – 1,0 und 1,5 Prozent Ihres monatlichen Bruttoeinkommens.
Vor- und Nachteile
Als Gewerkschaftsmitglied entstehen Ihnen aus einem Arbeitsgerichtsverfahren keine zusätzlichen Kosten. Sie bekommen eine fachliche Beratung und werden vor Gericht von einem Juristen vertreten, so dass Ihre Chancen auf Erfolg steigen. Die Gewerkschaften haben viel Erfahrung mit arbeitsrechtlichen Verfahren. Sie können das Verfahren auch aus Ihrem Heimatland führen.
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