Was ist eine Entsendung?
Sie sind entsandt beschäftigt, wenn Ihr Arbeitgeber Sie zum Arbeiten für eine begrenzte Zeit in ein anderes EU-Land (z. B. Deutschland) schickt.
Welche Rechte habe ich?
Für Sie gilt das Arbeitsrecht Ihres Heimatlandes. Zusätzlich aber auch einige Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts – und zwar dann, wenn diese für Sie besser sind als die Bestimmungen Ihres Heimatlandes.
Unter anderem:
- Mindestlohn
In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von derzeit 12,82 € brutto pro Stunde (Stand Januar 2025). Dieser wird regelmäßig erhöht.
In bestimmten Branchen stehen Ihnen verbindliche, höhere Branchenmindestlöhne zu. Mehr zum Thema Lohn finden Sie hier. - Höchstarbeitszeit
Sie dürfen laut Gesetz nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten. 10 Stunden sind nur erlaubt, wenn Sie innerhalb eines halben Jahres im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten. - Pause
Sie haben das Recht auf eine Pause.- 30 Minuten, wenn Sie mehr als 6 Stunden arbeiten.
- 45 Minuten, wenn der Arbeitstag mindestens 9 Stunden dauert.
- Mindestruhezeit
Nach Feierabend müssen Sie mindestens 11 Stunden Pause haben, bevor Sie wieder arbeiten dürfen. - Mindesturlaub
Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub:- Mindestens 20 Tage pro Jahr, wenn Sie 5 Tage pro Woche arbeiten.
- Mindestens 24 Tage pro Jahr, wenn Sie 6 Tage pro Woche arbeiten.
- Mutterschutz
Während der Schwangerschaft sind Sie vor einer Kündigung geschützt. Im Zeitraum von 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht arbeiten.
Unterbringung:
Nach Auffassung der Kontrollbehörde sind die Unterbringungskosten (für Wohnung oder Zimmer) vom Arbeitgeber zu tragen.
Häufig ziehen Arbeitgeber die Miete vom Lohn ab – das ist nicht erlaubt!
Wo bin ich versichert?
- Sie bleiben bis zu 24 Monate in Ihrem Heimatland sozialversichert.
- Der Arbeitgeber muss vor der Entsendung eine A1-Bescheinigung beantragen. Diese dient als Nachweis, dass Sie in Ihrem Heimatland versichert sind.
- Wichtig: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Sie angemeldet sind!
Zusätzlich
- Sie benötigen eine europäische Krankenversicherungskarte, die Sie von Ihrer Krankenversicherung im Heimatland bekommen.
- Sie können auch eine deutsche Versicherungskarte beantragen. Dafür benötigen Sie das Formular S1 aus Ihrem Heimatland. Nur dann erhalten Sie die vollen Gesundheitsleistungen in Deutschland.
Kommen Sie in die Beratung, wenn Sie entsandt beschäftigt sind und
- erst in Deutschland für den Job angeworben und angestellt wurden.
- keinen schriftlichen Arbeitsvertrag oder keinen Entsendevertrag mit bestimmten Bedingungen (z. B. Name und Anschrift des Arbeitgebers, Einsatzort, Einsatzdauer, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt) besitzen.
- keine gültige A1-Bescheinigung besitzen.
- Ihre Firma im Heimatland nicht aktiv ist (z. B. Briefkastenfirma).
- länger als 24 Monate in Deutschland arbeiten, ohne dass hier Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
- Ihre Arbeitsanweisungen von Mitarbeitern des deutschen Unternehmens bekommen.
- Wenn Sie kein EU-Bürger oder keine EU-Bürgerin sind und
- eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis in der EU haben, aber kein Vander-Elst-Visum.
- eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in der EU haben, aber kein Vander-Elst-Visum und länger als 90 Tage pro Jahr in Deutschland arbeiten.
Tipp: Möglicherweise stehen Ihnen weitergehende Rechte zu, wenn die Entsendung rechtlich nicht korrekt ist.