Was ist ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im Betrieb und verhandelt stellvertretend für sie mit dem Arbeitgeber.
- Die Rechte eines Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Diese Rechte nennt man Mitbestimmungsrechte.
- Betriebsräte setzen sich für alle Beschäftigten ein, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus, auch für Leiharbeitnehmer*innen.
- Alle vier Jahre können Beschäftigte in geheimer Wahl einen Betriebsrat wählen.
Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat achtet darauf, dass alle Vorschriften zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden (z. B. Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen).
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats:
Der Betriebsrat hat in einigen Bereichen ein Mitspracherecht, z. B.:
- Arbeitszeit, Schichtpläne und Überstunden
- Eingruppierung, Leistungsprämien und Akkordarbeit
- Aus- und Weiterbildung
- Arbeitsschutz und Datenschutz
- Gestaltung der Arbeitsplätze
Der Betriebsrat muss außerdem dafür sorgen, dass niemand benachteiligt wird, z. B. wegen:
- Herkunft, Nationalität oder Religion
- Geschlecht oder sexueller Identität
- Politischer Einstellung oder gewerkschaftlicher Betätigung
Weitere Aufgaben:
- Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen
- Bekämpfung von Rassismus im Betrieb
Welche Rechte hat ein Betriebsrat?
- Exklusives Mitbestimmungsrecht: Nur der Betriebsrat kann die Mitbestimmungsrechte aus dem Gesetz wahrnehmen.
- Der Arbeitgeber darf einen gewählten Betriebsrat nicht auflösen.
Welche Vorteile bringt Dir ein Betriebsrat?
Betriebe mit Betriebsräten …
- zahlen im Durchschnitt höhere Löhne und Gehälter.
- bieten sicherere Arbeitsplätze.
- sind transparenter und gerechter.
- fördern betriebliche Altersvorsorge und Weiterbildung.
- sorgen für eine bessere Work-Life-Balance.
- sind produktiver und investieren mehr in ökologische Maßnahmen.
Wer darf den Betriebsrat wählen?
- Alle Beschäftigten ab 16 Jahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
- Mitwählen dürfen auch:
- Auszubildende
- Mitarbeiter*innen in Teilzeit
- Befristet eingestellte Arbeitnehmer*innen
- Leiharbeitnehmer*innen, die länger als 3 Monate im Betrieb sind
Wer kann Mitglied im Betriebsrat werden?
- Kandidat*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens 6 Monaten im Betrieb arbeiten.
- Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Wann kann man einen Betriebsrat wählen?
- In Betrieben ohne Betriebsrat: Eine Wahl kann jederzeit stattfinden.
- In bestehenden Betriebsräten: Die Wahlen finden alle vier Jahre statt (nächster Zeitraum: März–Mai 2026).
Haben alle Betriebe einen Betriebsrat?
Leider gibt es viele Betriebe ohne Betriebsrat, z. B.:
- Kleine Betriebe (weniger als 5 Beschäftigte) wie Zahnarztpraxen, Tabakläden oder Klempnerbetriebe.
- In größeren Betrieben oft aus Angst oder fehlender Initiative der Beschäftigten.
Wichtig: Die Initiative zur Wahl eines Betriebsrats muss von der Belegschaft ausgehen.
- Der Arbeitgeber darf sich nicht einmischen und muss sich neutral verhalten.
- Versucht er, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern, macht er sich strafbar.
Ab wie vielen Beschäftigten gibt es Anspruch auf einen Betriebsrat?
- In allen Betrieben ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Betriebsgröße:
- 5–20 Beschäftigte: 1 Betriebsratsmitglied
- 21–50 Beschäftigte: 3 Betriebsratsmitglieder
- 51–100 Beschäftigte: 5 Betriebsratsmitglieder
- 101–200 Beschäftigte: 7 Betriebsratsmitglieder