Ihre Rechte als Lkw-Fahrer in der EU, Russisch
Broschüre / Flyer01. Dezember 2024
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Wir informieren Sie zu Ihren Rechten.
In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Er liegt seit Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Arbeitsstunde.
Für Arbeit in anderen EU-Ländern haben Sie oft sogar einen höheren Lohnanspruch. In den Niederlanden z. B. 14,65 Euro pro Stunde. Dies gilt auch, wenn Sie einen Arbeitsvertrag im Ausland unterschrieben haben.
In den meisten Fällen muss Ihr Arbeitgeber auf internationalen Routen die höheren Mindestlöhne der Länder bezahlen, in denen Sie fahren. Genau deswegen müssen Sie seit Februar 2022 an jeder Staatsgrenze im Tacho aufzeichnen, dass Sie in ein anderes Land fahren.
So geht es den meisten Fahrenden. Deswegen empfehlen wir: Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit. In Deutschland können nicht bezahlte Mindestlöhne für die letzten 3 Jahre eingefordert werden. Dafür müssen Sie alle Arbeits- und Bereitschaftszeiten nachweisen können.
Seien Sie vorbereitet! Vielleicht wechseln Sie im nächsten Jahr die Firma? Ein Jobwechsel ist immer ein guter Moment, mit dem Ex-Boss abzurechnen!
Der Tacho ist nicht nur ein Kontrollinstrument – Sie können ihn behandeln wie eine Kasse, in der Sie Ihre Lohnansprüche registrieren!
Achtung: Für Stunden, die Sie mit dem Bett registrieren, muss der Arbeitgeber keinen Lohn bezahlen.
Registrieren Sie nur diese Zeiten mit dem Bett:
Meistens können Sie alle anderen Stunden mit einem der drei Symbole registrieren, für die der Arbeitgeber Lohn bezahlen muss.
Oft sind Sie 13 bis 15 Stunden für den Arbeitgeber verfügbar. Dann sollten Sie neben der Lenkzeit und der aktiven sonstigen Arbeitszeit auch die Bereitschaftszeit im Tacho (und somit auch auf Ihrer Fahrerkarte) registrieren! Bereitschaftszeit muss bezahlt werden.
Jedes Mal, wenn Sie eine Staatsgrenze überqueren, registrieren Sie das im Tacho. So können Sie nachweisen, in welchem Staat Sie welchen Lohnanspruch haben.
Machen Sie von jedem Frachtbrief (CMR) ein Foto und speichern Sie es ab!
Lesen Sie Ihre Fahrerkarte 2 Mal im Jahr aus und speichern Sie die elektronischen Daten (im Format .ddd oder .xlsx) auf einem privaten Gerät (Computer, USB-Stick, Handy…) ab!
So verfügen Sie über Belege Ihrer Arbeitszeiten.
Fragen Sie z. B. einen anderen Spediteur, damit Ihr Arbeitgeber keinen Verdacht schöpft. Lassen Sie sich die elektronischen Daten auf einen Stick speichern oder per Mail zuschicken!
Am besten kaufen Sie sich selbst ein Lesegerät. Dieses gibt es ab etwa 30 € zu kaufen! Unterstützen Sie sich gegenseitig mit Ihren Kolleginnen und Kollegen!
Viele Fahrer berichten, dass sie am Telefon von Ihrer Firma unter Druck gesetzt werden. Der Inhalt solcher Telefonate ist im Nachhinein schwierig zu beweisen. Aber: Sie können versuchen, eine Nachricht an Ihre Firma zu schreiben, um solche Vorkommnisse zu „protokollieren“.
Einige Beispiele:
Je mehr Beweise Sie haben, wie Ihre Firma mit Ihnen umgeht, desto besser. Beweise helfen bei Kontrollen und in Verhandlungen, wenn Sie Löhne einklagen wollen. Sammeln Sie alle Dokumente oder fotografieren Sie diese ab. Fotografieren Sie auch Aushänge mit Regeln und Anweisungen am Unternehmenssitz.
Wichtig: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
01. Dezember 2024
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