Baugewerbe

Ihre Rechte im Baugewerbe in Deutschland

Wir informieren Sie zu Ihren Rechten.

Mindestlohn

Im Bauhauptgewerbe gilt für alle Beschäftigten – auch für diejenigen, die von ihrem Arbeitgeber aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden – der gesetzliche Mindestlohn. Er liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Vom Bruttolohn werden die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Bei Tätigkeiten mit besonderen Erschwernissen (z. B. Arbeiten in großer Höhe, in Baugruben oder mit besonderer Schutzkleidung) haben Sie Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag.

Tariflöhne

Wenn Sie Mitglied der Gewerkschaft IG BAU sind und Ihr Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband, dann steht Ihnen je nach Tätigkeit ein deutlich höherer Bruttolohn pro Stunde zu.

Lohnabrechnung

Der Lohn muss bis spätestens Mitte des folgenden Monats gezahlt werden und wird in der Regel auf Ihr Konto überwiesen. Der Arbeitgeber muss Ihnen jeden Monat eine schriftliche Lohnabrechnung aushändigen. Darauf steht, wie viel Sie verdient haben und welche Beträge für Steuern und Sozialversicherung abgezogen worden sind.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit im Bauhauptgewerbe beträgt üblicherweise 38 Stunden pro Woche in den Monaten Dezember bis März und 41 Stunden pro Woche in den Monaten April bis November. In Ausnahmefällen kann die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden erhöht werden, allerdings nur, wenn die Überstunden innerhalb der nächsten Monate wieder ausgeglichen werden. Pausen sind keine Arbeitszeit und werden dementsprechend nicht bezahlt. Wenn Sie einen Arbeitstag beendet haben, steht Ihnen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu.

Lohnzuschläge bei Überstunden

Wenn Sie außerhalb der in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit arbeiten und Überstunden leisten, erhalten Sie dafür zusätzlich zu Ihrem Stundenlohn folgende Zuschläge:

  • Für jede geleistete Überstunde erhalten Sie einen Zuschlag von 25 % auf Ihren Stundenlohn.
  • Für jede Stunde, die Sie nachts gearbeitet haben, erhalten Sie einen Zuschlag von 20 % auf Ihren Stundenlohn.
  • Für jede Stunde, die Sie sonntags gearbeitet haben, erhalten Sie einen Zuschlag von 75 % auf Ihren Stundenlohn.

Im Baugewerbe werden Beschäftigte häufig um Ihren Lohn betrogen. Was können Sie dagegen tun?

  1. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
  2. Schreiben Sie jeden Tag Beginn, Ende und Dauer Ihrer Arbeitszeit und auch die Pausenzeiten auf.
  3. Notieren Sie sich Namen und Telefonnummern von Kollegen, die Ihre Angaben bezeugen können.
  4. Machen Sie Fotos von der Baustelle und dem Schild, auf dem das Bauvorhaben beschrieben wird.
  5. Schreiben Sie folgende wichtige Daten auf:
  • Adresse der Baustelle
  • Name des Arbeitgebers
  • Name des Generalunternehmens

Zuschüsse bei großer Entfernung

Für jeden Tag, den Sie mehr als 8 Stunden von der Unterkunft abwesend sind und auf einer Baustelle arbeiten, erhalten Sie einen Verpflegungszuschuss von mindestens 7 Euro. Wenn Sie auf einer Baustelle arbeiten, die mindestens 75 Kilometer vom Betriebssitz Ihres Arbeitgebers entfernt ist, und wenn die Fahrt von Ihrem Wohnsitz zu dieser Baustelle mehr als 75 Minuten dauert, erhalten Sie einen Verpflegungszuschuss von 24 Euro pro Tag. Zudem muss Ihnen der Arbeitgeber eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellen. Bei Übernachtungen außerhalb des Baustellengeländes kommen zu diesen 24 Euro nochmal 4 Euro zusätzlich pro Tag hinzu.

Für jede Fahrt zwischen Ihrem Wohnsitz und dieser Baustelle erhalten Sie zusätzlich zur Erstattung der Reisekosten eine Wegezeitentschädigung:

  • 9 Euro ab 75 Kilometer Entfernung
  • 18 Euro ab 200 Kilometer Entfernung
  • 27 Euro ab 300 Kilometer Entfernung
  • 39 Euro ab 400 Kilometer Entfernung

Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle

Für Ihren Arbeitsplatz gelten strenge Vorschriften, um Abstürze, Unfälle an Maschinen und andere Gefahren zu vermeiden. Der Arbeitgeber muss diese Vorschriften einhalten. Rufen Sie bei Fragen unsere Hotline an.

Urlaub

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub bei der SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft). Nach jeweils 12 Beschäftigungstagen erwerben Sie einen Anspruch auf 1 Tag Urlaub. Insgesamt stehen Ihnen 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, bleibt Ihr nicht genommener Urlaubsanspruch erhalten!

Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage eines Jahres können Sie auch im darauffolgenden Jahr noch nehmen. Im übernächsten Jahr verfällt Ihr Urlaubsanspruch, aber Sie können dann einen Antrag auf Entschädigung stellen und erhalten Ihr Urlaubsgeld. Einmal im Jahr schickt SOKA-BAU Ihnen einen Kontoauszug zu. Dieser Kontoauszug beruht auf den Daten Ihrer Arbeitgeber und listet auf, wieviel Tage Sie gearbeitet haben, welchen Lohn Sie erhalten haben und wieviel Urlaub Sie genommen haben.

Überprüfen Sie die Daten auf dem Kontoauszug der SOKA-BAU und melden Sie Ihrem Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten schriftlich, wenn es falsche Angaben gibt. Setzen Sie sich bei Problemen direkt mit der SOKA-BAU in Verbindung oder rufen Sie unsere Hotline an.

Krankenversicherung  

Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf eine Krankenversicherung. Sie erhalten eine Krankenversicherungskarte und können damit zum Arzt gehen. Die medizinische Behandlung ist dann in der Regel kostenlos.

Wenn Sie länger als 4 Wochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, erhalten Sie im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen lang den vollen Lohn. Dazu müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Krankschreibung vorlegen.

Unfallversicherung

Der Arbeitgeber muss Sie bei Arbeitsbeginn bei der Berufsgenossenschaft (BG BAU) anmelden. Damit sind Sie gegen Unfälle versichert, die sich während der Arbeit und auf dem Weg zu oder von der Arbeitsstelle ereignen.

Lassen Sie sich nicht auf Schwarzarbeit ein!

Im Baugewerbe kommt es oft vor, dass Beschäftigte arbeiten, ohne dass sie bei der Sozialversicherung angemeldet sind. Auch wenn Ihnen mehr Lohn versprochen wird, lassen Sie sich nicht darauf ein. Denn wenn Sie krank werden oder sich verletzen, können Ihnen hohe Kosten für Ihre Behandlung entstehen. Und Sie tragen das Risiko, dass Ihnen der Lohn für die Zeit, die sie undokumentiert gearbeitet haben, nicht bezahlt wird.

Welche Rechte habe ich, wenn ich aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werde?  

Sie gelten als entsandt beschäftigt, wenn Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in einem anderen Land hat und Sie für einen zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz nach Deutschland schickt.

Als Entsandter gilt für Sie das Arbeitsrecht des Landes, aus dem Sie entsandt wurden. Zusätzlich gelten aber einige Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts, wenn diese für sie günstiger sind. Das heißt die hier genannten Ansprüche zum Arbeitsrecht gelten auch für Sie! Zum Beispiel haben Sie Anspruch auf den Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber entsandt werden, muss er die Kosten für Ihre Unterkunft in Deutschland vollständig tragen und darf sie nicht vom Lohn abziehen.

Sozialversicherung im Entsendeland

Als Entsandter sind Sie in Deutschland nicht sozialversichert, sondern in dem Land, aus dem Sie entsandt wurden. Das müssen Sie in Deutschland mit der A1-Bescheinigung nachweisen, die von der Sozialversicherung Ihres Entsendelandes ausgestellt wird. In Deutschland können Sie sich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einem Unfall oder bei einer Erkrankung medizinisch behandeln lassen. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse im Heimatland erstattet.

Ohne gültige A1-Bescheinigung drohen Ihnen hohe Kosten bei Krankheit oder Unfall. Prüfen Sie, ob Sie eine gültige A1-Bescheinigung besitzen, ob Ihr Status als Arbeitnehmer richtig angekreuzt ist und ob Name und Adresse Ihres echten Arbeitgebers korrekt genannt sind. Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie unsere Hotline an.

Gewerkschaft IG BAU – Werden Sie Mitglied in einer starken Gemeinschaft

Wenn Sie die Vorteile einer Gewerkschaftsmitgliedschaft nutzen wollen, melden Sie sich bei der Industriegewerkschaft Bauen–Agrar–Umwelt (IG BAU). Die Gewerkschaft unterstützt Sie bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber oder auch im Sozialrecht, zum Beispiel bei Arbeitsunfällen.

Hier bekommen Sie Informationen in Ihrer Sprache:

E-Mail mobil@igbau.de

www.igbau.de/Jahresmitgliedschaft.html

 

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