Fallsammlung Glasfaserausbau 2024
Broschüre / Flyer01. November 2024
Datei herunterladenWir haben die wichtigsten Informationen der Branche für Sie zusammengestellt.
Das Bauhauptgewerbe ist durch die Beteiligung von vielen Subunternehmen gekennzeichnet. Große Bauunternehmen fungieren als Hauptauftragsnehmer, haben in der Realität aber nur noch einen überschaubaren Stamm an eigenen Beschäftigten und wickeln den Großteil ihrer Aufträge durch die Untervergabe an Werkvertragsunternehmen ab. Häufig werden diese Werkverträge von den Unternehmen, dann weitervergeben, so entstehen in vielen Fällen lange Subunternehmerketten. Ein hoher Anteil der Arbeitskräfte in diesen Subunternehmerketten sind migrantische Beschäftigte. In der Beratungsarbeit hat Faire Mobilität (FM) dabei mit drei verschiedenen Gruppen zu tun:
Die meisten Beratungssuchenden kommen aus den Ländern Rumänien und Polen, aber auch Bulgarien, Kroatien, Ungarn und Serbien.
Mit der Neuregelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Jahr 2019 haben auch entsandte Beschäftigte Anspruch auf den allgemeinverbindlichen Tariflohn im Baugewerbe, sowie auf weitere tariflich vereinbarte Ansprüche (bspw. Erschwerniszulagen). In vielen Fällen bekommen die mobilen Beschäftigten weder den ihn zustehenden Tariflohn, noch die weiteren tariflich vereinbarten Ansprüche. Insbesondere Beschäftigte, die über Minijobs oder in Teilzeit beschäftigt sind, bekommen häufig einen Teil der geleisteten Arbeitszeit nicht entgolten. In anderen Fällen werden Löhne zurückgehalten mit dem Argument, das Unternehmen warte auf die Auszahlung durch den Auftraggeber.
Die Urlaubsansprüche im Bau werden über die Sozialkassen (SOKA-Bau) realisiert. Alle Betriebe entrichten dafür einen tariflich festgesetzten Prozentsatz der Bruttolohnsumme an die SOKA-Bau, diese wiederum erstattet die tarifvertraglich ausgezahlte Urlaubsvergütung an die jeweiligen Arbeitgeber. Mobile Beschäftigte erleben in vielen Fällen, dass Firmen angeblich umfassend bezahlten Urlaub an die SOKA-Bau melden und Erstattungen beantragen, ohne dass sie selbst Urlaub genommen haben.
Viele mobile Beschäftigte arbeiten schwarz für Briefkastenfirmen. Dies führt einerseits zu einer großen Abhängigkeit vom Arbeitgeber, bis hin zu einzelnen Fällen von Menschenhandel. Andererseits führt dies oft dazu, dass sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben. In manchen Fällen erfahren sie erst nach ihrer Erkrankung, dass sie vom Arbeitgeber nicht krankenversichert wurden. In Fällen von Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit fehlt gar eine Unfallversicherung, obwohl insbesondere in der Baubranche das Unfallrisiko besonders hoch ist.
Eng verbunden mit dem Problem der großen Abhängigkeit vom Arbeitgeber ist oftmals die Frage nach der Qualität der Unterkünfte. In vielen Fällen leben die mobilen Beschäftigten in miserablen Unterkünften zu überteuerten Preisen, in manchen Fällen direkt auf der Baustelle.
Die Baubranche ist eine der wichtigsten Bereiche in der Beratungsarbeit von FM. Im Jahr 2023 wurden Beschäftigte in über 900 Fällen im Bau beraten.
Im Rahmen von Baustellen-Aktionswochen führen Beratungsstellen bereits aufsuchende Beratung in Arbeiterunterkünften oder durch Baustellenbesuche gemeinsam mit der IG BAU durch. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf entsandten Arbeitnehmern. Dazu wurde auch der mehrsprachige Informationsflyer für entsandte Beschäftigte im Bau erstellt. Verstärkt wird versucht, Beschäftigte über soziale Medien zu erreichen. Im Mai-Juni 2024 wurden mehrsprachige Online-Veranstaltungen für osteuropäische Beschäftigte im Baugewerbe in Kooperation mit dem Bundesvorstand der IG BAU organisiert. Im Jahr 2021 wurde eine Online-Veranstaltung mit einer Facebook-Gruppe rumänischer Kranführer durchgeführt.
Kateryna Danilova
Branchenkoordination für Baugewerbe und Landwirtschaft
01. November 2024
Datei herunterladen01. März 2024
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